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Teilnahme - Teilnahmepflicht

- Praxissemester -

Das Praktikum an der Schule und die Teilnahme an den Seminarveranstaltungen sind verpflichtend, da diese einen Teil Ihres künftigen Vorbereitungsdienstes darstellen. Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass sonstige Aktivitäten (z. B. Fortführung des Studiums, Verfassen von Hausarbeiten, eventuelle Verdiensttätigkeiten) hinter ihren Verpflichtungen im Schulpraxissemester zurücktreten müssen.

Es wird darauf hingewiesen, dass bereits bei einmaligem unentschuldigten Fehlen in der Schule oder bei den Begleitveranstaltungen eine Teilnahmebescheinigung für das Praxissemester nicht ausgestellt werden kann. Beurlaubungen sind nur in Ausnahmefällen möglich und müssen rechtzeitig beantragt werden. Bei Krankheit entschuldigen Sie sich bitte
zunächst telefonisch, dann schriftlich; auch hier ist jedoch die Anzahl möglicher Fehlstunden auf insgesamt 2-3 begrenzt. Wird diese überschritten, müssen in Absprache mit der Kurs-, Seminar- oder Schulleitung Stunden nachgeholt werden, wenn dies organisatorisch
möglich ist. Ist dies nicht möglich, kann die Teilnahmebescheinigung nicht ausgestellt werden.

Bitte bedenken Sie das, bevor Sie sich anmelden, und erkundigen Sie sich bei Beginn des Praxissemesters in Seminar und Schule nach den örtlichen Regelungen.

 

Merkblatt Anwesenheitspflicht

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