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BfC

Beauftragte für Chancengleichheit (BfC)

Seit Juli 2014 ist Frau Sarah Kromer die Beauftragte für Chancengleichheit an unserem Seminar. Ihre Stellvertreterin ist Bettina Baumgärtner.

Im „Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg“ ist die Aufgabe der Beauftragten für Chancengleichheit bzw. der Ansprechpartnerin verankert.

Ziel des Gesetzes ist es, die berufliche Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst des Landes Baden-Württemberg weiter voranzubringen. Dies bedeutet u.a., den Anteil von Frauen in Führungspositionen zu erhöhen sowie die Rahmenbedingungen zu verbessern, die es Müttern und Vätern ermöglichen, Familie und Beruf zu vereinbaren.

Die Beauftragte für Chancengleichheit unterstützt und berät die Dienststellenleitung bei der Umsetzung des Chancengleichheitsgesetzes. Sie wird an allen personellen, sozialen und organisatorischen Maßnahmen beteiligt und ist Ansprechpartnerin bei Konfliktsituationen am Arbeitsplatz.

Zu den konkreten Aufgaben gehören z. B.:

  • Auskünfte zur Elternzeit für Mütter und Väter
  • Beratung im Hinblick auf familienverträgliche Stundenpläne und Arbeitszeiten
  • rechtliche Informationen zum Mutterschutz, zu Stillzeiten, zur Versorgung von pflegebedürftigen Angehörigen u.v.m.

Die Beauftrage für Chancengleichheit wird in Behörden mit mehr als 50 Beschäftigten von den weiblichen Beschäftigten für eine Amtszeit von 4 Jahren gewählt. In kleineren Behörden wird eine Ansprechpartnerin bestellt. Beide werden nur tätig, wenn sie persönlich einen Auftrag dazu erhalten. Sie sind zur Amtsverschwiegenheit verpflichtet.

Hinweis: Die Beauftragte für Chancengleichheit ist auch für Anliegen der Referendarinnen und Referendare zuständig.

Hier finden Sie das Chancengleichheitsgesetz .

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