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Zulassungsvoraussetzungen

Voraussetzung für die Bewerbung ist u.a. ein mittlerer Bildungsabschluss (Realschulabschluss, Fachschulreife oder gleichwertiger Bildungsgang z.B. Hauptschulabschlussprüfung und Berufsschulabschlussprüfung 9 + 3 Modell). Die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Körperliche und motorische Entwicklung ist für Personen vorgesehen, die nach einer abgeschlossenen Berufsausbildung als Physiotherapeut/-in, Ergotherapeut/-in oder Beschäftigungs- und Arbeitstherapeut/-in eine Zweitausbildung anstreben. Eine abgeschlossene Ausbildung als staatlich anerkannte/r Erzieher/-in oder als als staatlich anerkannte/r Heilerziehungspfleger/-in oder eine gleichartige und gleichwertige Prüfung ist Voraussetzung für die Ausbildung zur Fachlehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung. Eine Meisterprüfung oder eine gleichwertige Prüfung eröffnet die Möglichkeit sich für die Ausbildung als Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik, Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung zu bewerben.

Ziel der Ausbildung ist den jeweiligen Erziehungs- und Bildungsauftrag an Schulen auch im Rahmen inklusiver Beschulung erfolgreich und verantwortlich wahrzunehmen. Fachlehreranwärter/-innen und Technischen Lehreranwärter/-innen werden für den Einsatz in sonderpädagogischen Tätigkeitsfeldern ausgebildet. Diese reichen von der frühkindlichen über die schulische bis hin zur beruflichen Bildung und haben alle gemeinsam, dass sie durch das Ziel der Erweiterung von Aktivität und Teilhabe von Kindern und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Bildungs-, Beratungs- und Unterstützungsbedarf gekennzeichnet sind. 

Die Ausbildung dauert sechs Unterrichtshalbjahre. Ausbildungsstätten sind die Fachseminare sowie Schulen für Körperbehinderte oder Geistigbehinderte und soweit möglich, Schulen mit sonderpädagogischer Fachrichtungsexpertise und gruppenbezogenen Bildungsangeboten für Kinder und Jugendliche mit einem festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot. Die Ausbildung kann auch an Einrichtungen mit sonderpädagogischen Handlungsfeldern erfolgen.

Die Standorte der Fachseminare befinden sich:

im Regierungsbezirk Karlsruhe in Karlsruhe mit einem dezentralen Ausbildungsstandort in Freiburg

Pädagogisches Fachseminar Karlsruhe - Abt. Sonderpädagogik Griesbachstraße 12, 76185 Karlsruhe
(0721) 83178 -12
Poststelle@Fachseminar-KA.kv.bwl.de
www.pfs2.seminar-karlsruhe.de/,Lde/Startseite



im Regierungsbezirk Tübingen in Reutlingen

Fachseminar für Sonderpädagogik Reutlingen Kaiserstraße 92, 72764 Reutlingen
(07121) 91793-0
Poststelle@Fachseminar-RT.kv.bwl.de
www.fsso.seminar-reutlingen.de/,Lde/Startseite



im Regierungsbezirk Stuttgart in Schwäbisch Gmünd mit einem dezentralen Ausbildungsstandort in Heilbronn

Pädagogisches Fachseminar Schwäbisch - Abt. Sonderpädagogik Oberbettringer Straße 200, 73525 Schwäbisch Gmünd
(07171) 983-355
Poststelle@Fachseminar-GD.KV.BWL.de
www.seminare-bw.de/SEMINAR-SCHWAEBISCH-GMUEND-PFS,Lde/Startseite

Einzelheiten zu den Inhalten und zum Ablauf der Ausbildung finden Sie auf den oben genannten Homepages der Pädagogischen Fachseminare.


Rechtsstellung, Besoldung und Entgelt

Die zur Ausbildung zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber werden, sofern die Voraussetzungen hierfür erfüllt sind, vom Regierungspräsidium unter Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf zur Fachlehreranwärterin /  zum Fachlehreranwärter bzw. zur Technischen Lehreranwärterin / zum Technischen Lehreranwärter ernannt. Sie erhalten Anwärterbezüge nach dem maßgebenden Eingangsamt der Laufbahn des gehobenen Dienstes (Fachlehrer Besoldungsgruppe A 9, Technische Lehrer Besoldungsgruppe A 10), die je nach Familienstand unterschiedlich hoch sein können. Weitere Informationen zur Besoldung erhalten Sie im Internetauftritt des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV):

LBV - Besoldungstabellen

Das Entgelt für Auszubildende in einem öffentlich-rechtlichen Ausbildungsverhältnis bemisst sich nach dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L), Entgeltgruppe 9. Die Entgelttabelle TV-L finden Sie im Internetauftritt des Landesamts für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg (LBV) :

LBV - Entgelt-Tabellen


Weitere Informationen zur Ausbildung entnehmen Sie bitte dem folgenden Merkblatt:

Merkblatt über die Ausbildung und Prüfung für die Laufbahnen der Fachlehrkraft und der Technischen Lehrkraft Sonderpädagogik


Nähere Details hinsichtlich der Zulassungsvoraussetzung erhalten Sie auf der Seite

Bewerbung und Zulassung


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