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Ausbildung:

1. Ziele der Ausbildung laut der GHPO II GHPO II § 1

(1) Im Vorbereitungsdienst werden die Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten aus dem Studium in engem Bezug zur Schulpraxis und auf der Grundlage der Bildungspläne so erweitert und vertieft, dass der Erziehungs- und Bildungsauftrag an Grund- und Hauptschulen erfolgreich und verantwortlich erfüllt werden kann. Die Entwicklung der Berufsfähigkeit und der Lehrerpersönlichkeit sowie die Stärkung der Eigenverantwortlichkeit sind die wesentlichen Ziele der Ausbildung. (2) Schule und Staatliches Seminar für Didaktik und Lehrerbildung (Seminar) bilden die Lehreranwärterinnen und Lehreranwärter (Anwärter) aus. Die unterrichtspraktische Ausbildung steht im Mittelpunkt. Die Bedeutung von Schulentwicklungsprozessen wird ebenso vermittelt wie die Zielvorstellungen interner und externer Evaluation und die Fähigkeit, eigenen Unterricht zu reflektieren.

2. Gliederung des Vorbereitungsdienstes laut der GHPO II GHPO II § 11

(1) Der Vorbereitungsdienst ist in zwei Ausbildungsabschnitte gegliedert, in welchen der Anwärter alle Aufgaben mit wachsender Eigenständigkeit wahrnimmt.
(2) Der erste Ausbildungsabschnitt dauert ein Unterrichtshalbjahr und dient der vertieften Einführung in eine zunehmend selbstständige Erziehungs- und Unterrichtstätigkeit an Grund- und Hauptschulen. Er umfasst die Ausbildung am Seminar und an den Schulen, denen der Anwärter zugewiesen ist. (3) Der zweite Ausbildungsabschnitt dauert zwei Unterrichtshalbjahre und umfasst selbstständigen Unterricht mit eigenem Lehrauftrag, begleitende Veranstaltungen des Seminars und die Prüfung.

3. Ausbildungsvolumen

Grundlage für die Ausbildung sind die verbindlichen Standards für die GWHS-Seminare in Baden-Württemberg.
Das Ausbildungsvolumen beträgt: 140 Stunden Pädagogik, je 70 Stunden Fachdidaktik pro Ausbildungsfach, 35 Stunden EAA (Ergänzendes Ausbildungsangebot), 35 Stunden Schulrecht.

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