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Beauftrage für Chancengleichheit

StD'in Karen Schmidt-Fast

Grundlage unserer Tätigkeiten ist das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Baden-Württemberg und zur Änderung des Landeshochschulgesetzes
(Chancengleichheitsgesetz –ChancenG ) vom 23.Februar 2016

Ziele

  • Tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern (Bezug: Artikel 3 Ab-satz 2 GG)
  • Verbesserung von Zugangs- und Aufstiegschancen für Frauen
  • Erhöhung des Frauenanteils in Bereichen mit Unterrepräsentanz
  • Verbesserung der Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf für Frauen und Männer

Umsetzung:

  • Zusammenarbeit mit der Seminarleitung
  • Persönliche Beratung für alle Mitarbeiterinnen
  • Mitgestaltung des Lebens am Seminar

Weitere Informationen zur rechtlichen Stellung sowie zu offiziellen Aufgabenfeldern können Sie dem Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst in Ba-den-Württemberg und zur Änderung des Landeshochschulgesetzes (Chancengleichheitsgesetz – ChancenG ) vom 23. Februar 2016 entnehmen.

https://sozialministerium.baden-wuerttemberg.de/de/menschen/gleichstellung/chancengleichheitsgesetz/  

Den Chancengleichheitsplan für Berufliche Schulen im Bereich des RP Karlsruhe finden Sie hier.

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