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Der Kindergarten ist nicht alleine!

Der vom Ministerium für Kultus, Jugend und Sport Baden-Württemberg zur Umsetzung der Verwaltungsvorschrift „Kooperation zwischen Kindergarten und Grundschule“ herausgegebene Kooperationsordner enthält dazu eine Fülle von Anregungen und Hilfestellungen. Sie finden die Materialien unter Material und Kooperation

Zur Förderung der Kooperation zwischen Kindertageseinrichtungen und Grundschulen benennt jede Grundschule eine oder mehrere Kooperationslehrkräfte. Landesweit sind bei den Regionalstellen des Zentrums für Schulqualität und Lehrerbildung (ZSL) regionale Ansprechpersonen (Kooperationsbeauftragte) für Grundschullehrkräfte als Beratungen eingesetzt. 

Die Zusammenarbeit von öffentlichem Gesundheitsdienst, pädagogischen Fachkräften und den für die Kooperation zuständigen Lehrkräften der Grundschulen (Kooperationslehrkräften) soll eine ganzheitliche Sicht auf die Entwicklung des einzelnen Kindes ermöglichen. Eine Unterstützung von elterlicher, pädagogischer und medizinischer Seite ist unverzichtbar, damit das Kind die erforderlichen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Einstellungen für einen guten Start in die Schule erwirbt. Der Übergang von der Kindertageseinrichtung in die Schule wird so gestaltet und koordiniert, dass damit die individuellen und familiären Voraussetzungen des Kindes berücksichtigt.

Die Gesundheitsämter untersuchen zur Schule angemeldete Kinder sowie Kinder, die bis zum 30. Juni des laufenden Kalenderjahres das vierte Lebensjahr vollendet haben (Einschulungsuntersuchung). Die Zuständigkeit für die Durchführung der Untersuchungen liegt beim Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg (SM BW). Weitere Informationen erhalten Sie unter Schulgesundheitspflege: Ministerium für Soziales, Gesundheit und Integration Baden-Württemberg. Dort finden Sie auch einen vom Sozialministerium in Zusammenarbeit mit dem Kultusministerium veröffentlichten Elternratgeber in mehreren Sprachen.

 

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