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Radfahrausbildung

Möglichkeit bzgl. praktischen Radfahrtrainings

Die Polizei und die Verkehrswacht bieten praktische Radfahrtrainings an, die die Radfahrausbildung zwar nicht ersetzen können, aber den durch die Pandemie bedingten Ausfall doch an der ein oder anderen Stelle vielleicht etwas helfen können zu kompensieren.Genauere Informationen.

Corona-Krise bremst die Verkehrserziehung Videoangebot der Polizei soll zumindest helfen die Folgen etwas abzumildern

nachdem die praktische Radfahrausbildung in diesem Schuljahr nicht mehr durchgeführt werden kann, stehen nun 6 Videoclips mit Einblicken in die Radfahrausbildung zur Verfügung, die engagierten Eltern Übungsmöglichkeiten aufzeigen und Lehrerinnen und Lehrer bei der theoretischen Stoffvermittlung unterstützen können. Die Koordinierungs-und Entwicklungsstelle Verkehrsprävention (KEV)  hat sich dafür entschieden anstelle eines großen Lehrfilms 6 kurze Sequenzen mit den Themen Vor dem Start, Grundlagen, Abbiegen, Vorfahrt, Ampeln & Polizeibeamte, Kreisverkehr und Spielstraße zu präsentieren, die passend zum Übungs- oder Unterrichtsinhalt angeschaut werden können. Sie hofft, dass die Filme auch nach Wiederaufnahme der praktischen Radfahrausbildung durch die Polizei weiter in beschriebener Weise genutzt wird (z.B. in den Jugendverkehrsschulen oder zum Vorbereiten, Üben und Vertiefen im privaten oder schulischen Bereich).

Die Filme finden Sie auf der Internetseite https://www.gib-acht-im-verkehr.de/einblicke-in-die-radfahrausbildung/


Corona-Krise bremst die Verkehrserziehung
- DVW reagiert auf fehlende Radfahrausbildung in der Grundschule

Durch die Beschränkungen aufgrund der Corona-Pandemie findet aktuell (Stand 15.05.2020)  in keinem Bundesland die schulische Radfahrausbildung statt. Die Deutsche Verkehrswacht (DVW) reagiert auf den Ausfall und bietet bis Ende Juli ein kostenloses Online-Portal für Schüler an, um die theoretischen Grundlagen der Radfahrausbildung zu vermitteln. Das Angebot wurde zusätzlich um einen Ratgeber erweitert, der Eltern helfen soll, praktische Übungen mit den Kindern durchzuführen. Das Angebot finden sie unter www.radfahrausbildung-zuhause.de. Neben den bewährten Materialien gibt es zusätzlich Tipps und Anregungen für die Eltern, um mit den Kindern gerade im praktischen Bereich zu üben.

Kleines Skript mit wichtigen Sicherheitshinweisen (Toter Winkel, Linksabbiegen u.a..)

Radfahrausbildung in Zeiten von Corona

wir können den Wunsch der Kinder, die Radfahrausbildung zu absolvieren gut verstehen. Nach der Verordnung des  Kultusministeriums über die Wiederaufnahme des Unterrichts vom 29. April 2020 sind jedoch außerunterrichtliche Veranstaltungen und die Mitwirkung außerunterrichtlicher Partner am Schulbetrieb bis zum Schuljahresende ausgeschlossen. Somit muss auch leider die Durchführung der schulpraktischen Radfahrausbildung bis zum Ende des Schuljahres entfallen. Das Nachholen des Praxisteils zu einem späteren Zeitpunkt ist organisatorischen Gründen leider nicht möglich. Wir bedauern dies sehr und hoffen Sie haben dafür Verständnis. Die Corona-Pandemie und die damit verbundenen Einschränkungen belasten uns alle in einem bis jetzt kaum für möglich gehaltenen Maß.

Der theoretische Teil der Ausbildung kann weiterhin im Sachunterricht erfolgen. Die Vermittlung der Inhalte ist auch über Fernlernangebote möglich. Schulkassen, die die baden-württembergische Ausgabe des Arbeitshefts "Die Radfahrausbildung" verwenden, können darüber hinaus das Online-Portal des Verkehrswacht Medien & Service Centers nutzen. Die Überprüfung der theoretischen Inhalte ist jedoch nur im Präsenzunterricht in der Schule möglich.

Anfrage zum Zeitpunkt der Fahrradprüfung

beantwortet von

Karl Binder
Innenministerium Baden-Württemberg
- Landespolizeipräsidium -
Referat 31 - Verkehrsunfallprävention


Die Radfahrausbildung in der schulischen Verkehrserziehung erfolgt, wie in dem Schreiben zur Aktion Sicherer Schulweg zitiert, auf der Grundlage der gemeinsamen Verwaltungsvorschrift des Kultus- und des Innenministeriums - VwV Radfahrausbildung - Fundstelle: KuU 2005 S. 167 - sowie des Bildungsplanes für die Grundschule. Der Bildungsplan 2004, Grundschule, S. 108, schreibt die Radfahrausbildung und folglich auch die Radfahrprüfung der Klasse 4 zu. Weitere Grundlagen sind das Programm "Radfahren in der Schule" der Deutschen Verkehrswacht und die landeseigenen "Anregungen zur Verkehrserziehung für die Grundschule, Klasse 3 / 4".

Maßgeblich für die Entscheidung, die Radfahrprüfung frühestens in der vierten Grundschulklasse ablegen zu lassen, waren insbesondere Erkenntnisse der Wissenschaft. So weiß man, dass Kinder erst ab etwa zehn Jahren Entfernungen und Geschwindigkeiten schätzen können und ab etwa elf Jahren Gefahren des Straßenverkehrs gut einschätzen können, auch für andere Verkehrsteilnehmer wie z. B. Autofahrer. Frau Prof. Dr. Maria Limbourg, Uni Duisburg-Essen, stellt sogar fest, dass die Fähigkeiten zum sicheren Radfahren erst in einem Alter von ca. 14 Jahren vollständig ausgebildet sind. Hinzukommt, dass Kinder in der Gruppe sich nochmal unberechenbarer verhalten.

Auch der Gesetzgeber hat diesen Erkenntnissen Rechnung getragen. So wurde mit dem Zweiten Gesetz zur Änderung schadenersatzrechtlicher Vorschriften vom 19.07.2002, BGBl S. 2674, in § 828 Abs. 2 BGB die Deliktsfähigkeit von Kindern heraufgesetzt. Demnach sind Kinder seit dem 1.8.2002 wenn sie das 7. aber nicht das 10. Lebensjahr vollendet haben, für den Schaden, den sie bei einem Unfall mit einem Kraffahrzeug, ..., einem anderen zufügen, nicht verantwortlich, sofern die Rechtsverletzung nicht vorsätzlich herbeigeführt wurde. Das bedeutet ein geringeres Haftungsrisiko für die Erziehungsberechtigten aber ein höheres für evtl. geschädigte Dritte. In der Begründung wird konkret auf die Erkenntnisse aus der Entwicklungspsychologie von Kindern eingegangen.

Aus diesen Gründen empfehlen wir und die Polizei im Einvernehmen mit dem Kultusministerium bei der schulischen Verkehrserziehung, die Kinder erst nach der Radfahrprüfung alleine auf dem Schulweg mit dem Rad zur Schule fahren zu lassen. Der Zeitpunkt der Radfahrprüfung richtet sich nach dem zw. Schule und Polizei abgestimmten Ausbildungsplan.

Ein diesbezügliches Verbot gibt es jedoch nicht. Es liegt letztendlich in der Entscheidung der Eltern / Erziehungsberechtigten. Es ist allerdings vielerorts Praxis, dass die Schulleitung ein sog. Fahrradabstellverbot o.ä. ausspricht, weil sonst kein anderes Mittel zur Verfügung steht.

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