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Informationen zu den Reisekostenabrechnungen der Amtlichen Lehrerfortbildungen

1. Abrechnung über das elektronische Verfahren DRIVE-BW beim LBV

  • Alle Lehrkräfte, die an öffentlichen Schulen und Schulkindergärten beschäftigt sind.

Die Reisekostenanträge für die Fortbildungen werden über eine Schnittstelle zu den Lehrerfortbildungsprogrammen der Kultusverwaltung erzeugt und einmal wöchentlich nach DRIVE-BW übertragen. Die Übertragung erfolgt unabhängig davon, ob Sie sich für die Fortbildung elektronisch über LFB-Online oder in Papierform angemeldet haben. Ihr Abrechnungsantrag steht Ihnen ca. 1 – 2 Wochen nach Ende der Fortbildung in Ihrem DRIVE-BW unter „Reisekosten abrechnen“ zur Verfügung.

Zugang zu DRIVE-BW
2. Abrechnung in Papierform beim LBV

  • Beschäftigte des Kultusministeriums, der Regierungspräsidien, der Staatlichen Schulämter sowie Referenten und Lehrgangsleiter, die nicht an einer öffentlichen Schule oder einem öffentlichen Schulkindergarten beschäftigt sind.

Für die Abrechnung Ihrer Reisekosten der Fortbildung ist das Landesamt für Besoldung und Versorgung Baden-Württemberg zuständig.

Bitte verwenden Sie für Ihre Abrechnung den folgenden Vordruck des LBV:

Vordruck 1207f  [65 KB] auf den Seiten des LBV

Bitte geben Sie den ausgefüllten Antrag beim zuständigen Referenten bzw. Lehrgangsleiter ab oder senden Sie diesem Ihren Antrag zu. Ihr Abrechnungsantrag wird mit der Angabe der Buchungsdaten anschließend zur Bearbeitung an das LBV weitergeleitet.

3. Keine Abrechnung der Reisekosten beim LBV

  • Beschäftigte der Staatlichen Seminare (außer als Referenten / Lehrgangsleiter der Fortbildung).
  • Beschäftigte von Privatschulen (außer als Referenten / Lehrgangsleiter der Fortbildung).

Für die Abrechnung Ihrer Reisekosten für die Fortbildung ist die veranstaltende Dienststelle zuständig (z.B. Landesakademien, Regierungspräsidien, Staatliche Schulämter).

Informationen als PDF herunter laden: Reisekostenabrechungen der Amtlichen Lehrerfortbildungen  [137 KB]

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